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Hannover (dpa/tmn) Blutspender sind ebenso wie Organoder Gewebespender gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover hin.

Blutspender sind gesetzlich unfallversichert

Hannover (dpa/tmn) Blutspender sind ebenso wie Organoder Gewebespender gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover hin.

Versicherungsschutz bestehe unabhängig davon, ob der Spender etwa für seine Blut-, Knochenmarkoder seine Hautspende Geld erhält oder nicht. Bedeutungslos sei auch, ob er bei einem gemeinnützigen oder gewerblichen Unternehmen spende. Ausgenommen sind nur Eigenblutspenden, da sie allein dem Bedarf des Spenders dienen nicht aber der Allgemeinheit.

Für die Spender fallen keine Versicherungskosten an. Hat sich bei der Spende oder bei vorbereitenden Untersuchungen ein Unfall ereignet oder kommt es während der Spende zu Komplikationen etwa eine Infektion -, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinisch notwendigen Heilund Rehamaßnahmen. Auch Unfälle auf den Wegen im Zusammenhang mit der Spende sind den Angaben zufolge versichert.

Der verunglückte Spender muss dem behandelten Arzt mitteilen, wobei der Unfall geschehen ist. Er ist außerdem verpflichtet, die Einrichtung, bei der er gespendet hat, zu informieren. Diese leitet dann dem Unfallversicherungsträger eine Unfallanzeige zu. Für die Behandlung wird keine Praxisgebühr fällig, da sie nicht mit der Krankenkasse, sondern mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet wird. Der Betroffene müsse daher auch seine Krankenversicherungskarte nicht vorlegen, erläutern die Experten.

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